Immer häufiger erhalten Mandanten Rechnungen per E-Mail. Dies wird in Zukunft zusammen mit der Einführung der E-Rechnung noch weiter zunehmen. Für den komfortablen Upload von E-Rechnung durch den Mandanten empfehlen wir aus diesem Grund die Nutzung unserer E-Mail-Schnittstelle. Wird eine E-Mail mit angehängter E-Rechnung an unsere Schnittstelle weitergeleitet, lädt diese den Beleg automatisch ins kanzlei.land hoch.
Die E-Rechnung – effizient und zukunftssicher
Die E-Rechnung im kanzlei.land
Die Schnittstelle ermöglicht den Upload aller gängigen E-Rechnungsformate wie das XML-Format (z.B. X-Rechnung), das ZUGFeRD-Format sowie weitere Formate. Somit können E-Rechnungen und sonstige Rechnungen automatisiert im kanzlei.land bereitgestellt werden. Einmal eingerichtet, entsteht für den Mandanten kein manueller Aufwand für den Upload von E-Rechnungen.
In 6 einfachen Schritten startklar
1. Zentrale Rechnungs-E-Mail-Adresse einrichten
2. E-Mail-Schnittstelle in kanzlei.land einrichten
3. Automatische Weiterleitung einrichten
4. Automatischer Upload
5. Einsicht der Dokumente
6. Einrichtung DATEV-Schnittstelle
Warum erfolgt die Gesetzgebung?
Die EU-Kommission mit ihrer Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) sieht Handlungsbedarf, um Umsatzsteuerlücken im EU-Wirtschaftsraum zu vermeiden. Eine Maßnahme hierbei ist die Ablösung des heutigen Zusammenfassende-Meldung-Systems durch ein neues Meldesystem auf EU-Ebene. Einen zentralen Punkt spielt hierbei die E-Rechnung. Um den zukünftigen Regelungen auf EU-Ebene gerecht zu werden, reagiert der Bundesrat und führt frühzeitig eine Verpflichtung der E-Rechnung im deutschen Umsatzsteuerrecht ein