Mit kanzlei.land auf der sicheren Seite

Die E-Rech­nung – effi­zient und zukunftssicher

Mit dem E-Rech­nungs­pro­zess von kanzlei.land unter­stützen wir Sie und Ihre Mandanten bei der struk­tu­rierten und effi­zi­enten Vorbe­rei­tung der Buch­hal­tungs­un­ter­lagen und einfa­chen Visua­li­sie­rung aller E-Rech­nungs­for­mate.
Für Sie zusammengefasst

Die E-Rech­nung im kanzlei.land

Immer häufiger erhalten Mandanten Rech­nungen per E-Mail. Dies wird in Zukunft zusammen mit der Einfüh­rung der E-Rech­nung noch weiter zunehmen. Für den komfor­ta­blen Upload von E-Rech­nung durch den Mandanten empfehlen wir aus diesem Grund die Nutzung unserer E-Mail-Schnitt­stelle. Wird eine E-Mail mit ange­hängter E-Rech­nung an unsere Schnitt­stelle weiter­ge­leitet, lädt diese den Beleg auto­ma­tisch ins kanzlei.land hoch.

Die Schnitt­stelle ermög­licht den Upload aller gängigen E-Rech­nungs­for­mate wie das XML-Format (z.B. X-Rech­nung), das ZUGFeRD-Format sowie weitere Formate. Somit können E-Rech­nungen und sons­tige Rech­nungen auto­ma­ti­siert im kanzlei.land bereit­ge­stellt werden. Einmal einge­richtet, entsteht für den Mandanten kein manu­eller Aufwand für den Upload von E-Rechnungen.

So funk­tio­niert es im kanzlei.land

In 6 einfa­chen Schritten startklar

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1. Zentrale Rech­nungs-E-Mail-Adresse einrichten

Lassen Sie Ihre Mandanten eine zentrale Rech­nungs-E-Mail-Adresse einrichten, an die alle E-Rech­nungen seiner Liefe­ranten gesendet werden. Um die Über­sicht zu wahren, sollten ausschließ­lich Rech­nungen an diese E-Mail-Adresse geschickt werden. Dies sorgt auch dafür, dass irrele­vante Belege später nicht in der Buch­hal­tung landen.
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2. E-Mail-Schnitt­stelle in kanzlei.land einrichten

Richten Sie die E-Mail-Schnitt­stelle für einen gewünschten Rech­nungs­ein­gang-Ordner im kanzlei.land ein.
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3. Auto­ma­ti­sche Weiter­lei­tung einrichten

Erstellen Sie eine Regel im E-Mail-Programm Ihres Mandanten, so dass einge­hende Rech­nungen auto­ma­tisch an die in der E-Mail-Schnitt­stelle hinter­legte E-Mail-Adresse weiter­ge­leitet werden.
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4. Auto­ma­ti­scher Upload

Die E-Mail-Schnitt­stelle lädt die ange­hängten Rech­nungen auto­ma­tisch in den dafür vorge­se­henen Ordner im kanzlei.land hoch.
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5. Einsicht der Dokumente

Alle Doku­mente des Mandanten können von Ihnen und Ihren Mandaten anschlie­ßend in der Doku­men­ten­ver­wal­tung einge­sehen werden. Die Ordner­struk­turen können hierbei indi­vi­duell auf die jewei­ligen Bedürf­nisse Ihres Mandanten ange­passt werden. Daten­ba­sierte E-Rech­nungs­for­mate wie die X-Rech­nung können in der Doku­men­ten­ver­wal­tung visua­li­siert werden.
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6. Einrich­tung DATEV-Schnittstelle

Damit die Belege auto­ma­tisch und medi­en­bruch­frei an DATEV Belege Online oder DATEV Unter­nehmen Online über­tragen werden können, muss die DATEV Beleg­bil­der­ser­vice Rech­nungs­wesen Schnitt­stelle einge­richtet werden.
Hinter­grund der E-Rechnung

Warum erfolgt die Gesetzgebung?

Die EU-Kommis­sion mit ihrer Initia­tive „VAT in the Digital Age“ (ViDA) sieht Hand­lungs­be­darf, um Umsatzsteuerlücken im EU-Wirt­schafts­raum zu vermeiden. Eine Maßnahme hierbei ist die Ablö­sung des heutigen Zusam­men­fas­sende-Meldung-Systems durch ein neues Melde­system auf EU-Ebene. Einen zentralen Punkt spielt hierbei die E-Rech­nung. Um den zukünftigen Rege­lungen auf EU-Ebene gerecht zu werden, reagiert der Bundesrat und führt frühzeitig eine Verpflich­tung der E-Rech­nung im deut­schen Umsatz­steu­er­recht ein

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